becks2000
Tripel-As


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| Lkw-Ferienfahrverbote erleichtern den Urlauberverkehr |
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Vorfahrt für Autourlauber: Auch in diesem Jahr verhängen Deutschland und einige andere europäische Länder auf wichtigen Autobahnen und Bundesstraßen ein zusätzliches Fahrverbot für Lkw in der Hauptreisezeit.
In Deutschland gilt ein zusätzliches Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger an allen Samstagen der Monate Juli und August von 7 bis 20 Uhr. Erstmals wird dies am Samstag, 3. Juli, der Fall sein. Betroffen sind die wichtigsten Autobahnen sowie stark befahrene Bundesstraßen.
In Österreich müssen Lkw über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger ganzjährig von Samstag, 15 Uhr, bis Sonntag, 22 Uhr, sowie an Feiertagen von 0 Uhr bis 22 Uhr in ihren Depots bleiben. Diese Einschränkung wird durch eine Sonderregelung während der Sommermonate auf folgende Autobahnen und Bundesstraßen zeitlich ausgeweitet:
* Ostautobahn A 4 (Schwechat - Grenzübergang Nickelsdorf) an allen Samstagen vom 3. Juli bis 28. August von 9 bis 15 Uhr
* Inntalautobahn A 12 (Staatsgrenze bei Kufstein bis Zams) und Brennerautobahn A 13 (Innsbruck-Süd bis Brenner) an allen Samstagen vom 3. Juli bis 28. August von 9 bis 15 Uhr, wenn das Fahrziel in Italien liegt
Darüber hinaus gilt das Fahrverbot an allen Samstagen vom 3. Juli bis 28. August, jeweils von 8 bis 15 Uhr, auch auf folgenden Bundesstraßen:
* Loferer Bundesstraße (B 178) von Lofer bis Wörgl
* Ennstal-Bundesstraße (B 320) im gesamten Verlauf
* Seefelder Bundesstraße (B 177) im gesamten Verlauf
* Fernpass-Bundestraße (B 179) von Nassereith bis Bieberwier
* Achensee-Bundesstraße (B 181) im gesamten Verlauf
Von der Regelung unberührt und weiterhin gültig bleibt das generelle Lkw-Nachtfahrverbot in Tirol zwischen 22 Uhr und 5 Uhr.
In Italien besteht während der Hauptreisezeit ein Fahrverbot an allen Samstagen vom 26. Juni bis 28. August von 7 bis 23 Uhr sowie an den Freitagen, 30. Juli sowie 6. und 13. August, jeweils von 16 bis 24 Uhr.
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die Zeiten ändern sich
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